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Umzugskosten - so setzen Sie Ausgaben von der Steuer ab
So ein Umzug bringt eine große finanzielle Belastung mit sich: eine Umzugsfirma will bezahlt werden oder vielleicht ein Umzugswagen und fleißige Helfer, oftmals kommen noch Renovierungskosten oder Ausgaben für neue Möbel hinzu. Umzugskosten können schnell unübersichtlich werden. Da ist es doch gut zu wissen, dass man in einigen Fällen einen Teil der Umzugskosten von der Steuer absetzen kann. Doch welche Umzugskosten werden erstattet und wie funktioniert das?
Umzugskosten bei Umzug aus beruflichen Gründen
Wer aus beruflichen Gründen umzieht ist beim Absetzen der Umzugskosten klar im Vorteil. Dabei ist unerheblich, ob Sie eine neue Arbeitsstelle antreten, einen Studienplatz erhalten oder innerhalb der selben Firma den Wohnsitz wechseln. Selbst der bisherige Job kann einen Wohnungswechsel rechtfertigen, wenn sich beispielsweise der Arbeitsweg erheblich verkürzt oder eine Dienstwohnung bezogen oder aufgegeben wird. Die dann anfallenden Umzugskosten lassen sich als so genannte Werbungskosten von der Steuer absetzen. Unter folgenden Umständen können Sie Umzugskosten aus beruflichen Gründen absetzen:
- eine Verkürzung des täglichen Arbeitsweges um nicht weniger als eine Stunde
- Einstieg ins Arbeitsleben
- Wechsel einer Arbeitsstelle
- Anmietung oder Aufgabe einer Dienstwohnung
- Beendigung einer doppelten Haushaltsführung (z.B. bei einer jobbedingten Zweitwohnung)
Umzugskosten - was wird erstattet?
Natürlich erstrecken sich die wirklichen Umzugskosten oftmals in alle Bereiche des Lebens, sie betreffen gerade bei einem Umzug über eine weitere Strecke auch soziale und private Ausgaben. Viele, aber nicht alle davon gelten vor dem Gesetz als Umzugskosten. Welche Umzugskosten Sie bei Absetzen von der Steuer geltend machen können, ist an dieser Stelle übersichtlich zusammengefasst:
- alle entstehenden Transportkosten für Ihr gesamtes Umzugsgut
- umzugsbedingte Reisekosten - dies betrifft auch Anfahrten und sogar Übernachtungen für die Wohnungssuche und Wohnungsbesichtigungen
- eventuell für die neue Wohnung anfallende Maklergebühren
- Miete für die bisherige Wohnung für den Fall, dass Sie eine Doppelmiete nicht vermeiden können
- 75% der Kosten für einen neu angeschafften Herd oder Ofen
Fallen noch weitere Umzugskosten an, beispielsweise für Babysitter oder Nachhilfe oder weitere ungeplante Umzugskosten, wird dies in einer Pauschale abgerechnet. Verheiratete können hier einen Maximalbetrag von 1.171 Euro erwarten und 585 Euro gelten für Einzelhaushalte. Jede weitere umziehende Person wird mit immerhin noch 247 Euro bedacht.
Achtung: Diese Pauschalen können entfallen, wenn der Arbeitgeber die Umzugskosten steuerfrei erstattet, dabei jedoch unter dem Maximalsatz der Pauschale bleibt.
Umzugskosten bei einem privaten Umzug
Bei einem Umzug aus privatem Anlass können Sie die Umzugskosten nur unter sehr speziellen Bedigungen von der Steuer absetzen, beispielsweise im Fall einer Behinderung oder schweren Krankheit und in besonderen Härtefällen auch bei einer Trennung. Hier informiert der Mieterbund.
Wer jedoch mit einem Umzugsunternehmen umzieht, kann immer 20% des Betrags bei der Steuererklärung anrechnen lassen.
Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich alle Umzugskosten quittieren, denn ohne Beleg keine Erstattung.
Tipp: Damit Ihnen beim Umzug nicht der Überblick verloren geht und Sie alle Umzugskosten überschauen können, machen Sie Gebrauch vom kostenlosen Umzugskalender und der praktischen Umzugs-Checkliste!
